Interne Meldestelle zur Meldung von Verstößen gegen EU-Recht gem. Art. 8 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2019/1937
Was ist die Interne Meldestelle?
Die EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, entfaltet am 17. Dezember 2021 unmittelbare Wirkung. Im Rahmen ihrer Umsetzung wurde diese Interne Meldestelle eingerichtet. Sie dient Hinweisgebenden, die als Beschäftigte, Ehemalige oder Bewerbende, Auftragnehmende oder Lieferanten, im beruflichen Zusammenhang Informationen über Verstöße gegen das EU-Recht erlangt haben und auf diese hinweisen wollen.
Wie wird mit Ihrer Meldung umgegangen?
Die Meldung wird dokumentiert und Informationen werden gesichert. Sie dienen als Beweismittel für Folgemaßnahmen. Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über die getroffenen Maßnahmen zu Ihrer Meldung.Die Meldungen unterliegen dem Datenschutz.